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Tipps

 

Mangelhaft erstellte oder schlecht unterhaltene elektrische Anlagen bergen ein erhebliches Gefahrenpotenzial in sich. Der Gesetzgeber schreibt deshalb eine Kontrolle aller Installationen vor. Seit dem 1. Januar 2002 sind die Eigentümer selbst für die Sicherheit ihrer elektrischen Installationen verantwortlich.

Der Umgang mit Strom kann für Mensch und Gebäude gefährlich werden. Fehlerhafte Installationen oder defekte Geräte können zu Unfällen, Bränden, Verletzungen oder sogar zu Todesfällen führen. In vielen Fällen ist die Ursache dafür in den Folgen der Alterung der Abnützung oder der Materialermüdung von Geräten zu finden, oftmals aber auch in der fehlerhaften Laieninstallation. Mit einwandfrei erstellten Installationen und dem Einsatz von intakten Geräten wird die Gefahr eines Schadens oder Unfalls stark reduziert.

Regelmässige Kontrollen
Bisher wurden die Hausbesitzer durch die Netzbetreiberin auf Mängel in ihren Elektroinstallationen hingewiesen. Seit In-Kraft-Treten der Niederspannungs-Installationsverordnung NIV im Januar 2002 ist der Hauseigentümer dafür verantwortlich, dass die Installationskontrollen gemäss den Vorgaben durchgeführt werden. In Zukunft wird die Netzbetreiberin den Hausbesitzer zum Nachweis auffordern, dass seine elektrischen Installationen den Regeln der Technik entsprechend erstellt und gewartet werden. Der Hauseigentümer beauftragt dazu eine unabhängige Fachperson, diese Kontrollen auszuführen und den Sicherheits-Nachweis zu erstellen. Jede Firma, die solche Kontrollen durchführt, muss über eine gültige Bewilligung verfügen.Elektroinstallateure, die in Planung, Ausführung oder Instandhaltung der Hausinstallation involviert sind, dürfen diese Kontrollen nicht durchführen.

Was genau wird kontrolliert?
Der beauftragte Kontrolleur bzw. Elektrosicherheitsberater überprüft sämtliche Installationen im Haus, in der Wohnung, im Betrieb und im Freien. Speziell kontrolliert werden Schutzmassnahmen, Erdungen, die Sicherungen sowie die Leitungs- und Fehlerstromschutzschalter.Ferner werden die Isolationswerte der Leitungen und Installationen gemessen und der allgemeine Zustand der elektrischen Anlagen wird beurteilt.Fest eingebaute Apparate und Haushaltgeräte wie Kochherd, Backofen, Waschmaschine und Leuchten werden ebenfalls überprüft. Sind Mängel vorhanden, müssen diese innerhalb einer bestimmten Frist durch einen Elektroinstallateur behoben werden. Sobald die elektrischen Installationen mängelfrei sind, wird der Elektrosicherheitsberater den Sicherheitsnachweis ausstellen. Das Doppel des Sicherheitsnachweises muss der verantwortlichen Netzbetreiberin übergeben werden.

Die Kontrollpflicht
Kontrolle alle 20 Jahre: Installationen in Wohngebäuden
Kontrolle alle 10 Jahre: Installationen Bürogebäuden, in gewerblichen Werkstätten und Verkaufsläden

(Quelle: electrocontrol ag)
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